Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Dokument wurde mit Hilfe des Sellvio-AGB-Generators erstellt.

kertepites-pecs.hu – gültig ab dem: 27.01.2026

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Ámán Krisztián (im Folgenden: Dienstleister) sowie der Partei, die die Dienstleistungen über das Online-Portal des Dienstleisters kertepites-pecs.hu (im Folgenden: Webshop) in Anspruch nimmt (im Folgenden: Käufer).

2. Angaben zum Dienstleister:

a. Name: Pécsi Kertész Kft.
b. Sitz: Ungarn, 7634 Pécs, Mária dűlő 48.
c. Steuernummer: 14742024-2-02
d. Handelsregisternummer: 02-09-074070
f. Postanschrift / E-Mail: apecsikertesz@gmail.com
g. Telefonnummer des Kundendienstes: +36 70 391 4253

3. Angaben zum Hosting-Dienstleister:

a. Name: Sonrisa Informatikai Kft.
b. Sitz: Ungarn, 1022 Budapest, Bég utca 3–5., 1. Stock, Nr. 108
c. Website: sonrisa.hu

4. Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich auf alle elektronischen Handelsdienstleistungen, die auf dem Gebiet Ungarns über den Webshop erbracht werden.

5. Vertragssprache: Ungarisch

6. Die Verträge gelten als schriftlich abgeschlossene Verträge, werden jedoch vom Dienstleister nicht archiviert.

7. Der Dienstleister unterwirft sich keinem Verhaltenskodex.

 

II. Nutzung des Webshops

1. Registrierung

  1. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Webshop ist nicht an eine Registrierung gebunden.

2. Allgemeine Informationen zum Kauf

  1. Die wesentlichen Eigenschaften und Merkmale der im Webshop angebotenen Produkte sowie Hinweise zu deren Verwendung sind auf der jeweiligen Produktinformationsseite zu finden.
  2. Die tatsächlichen Eigenschaften der Produkte sind in der Gebrauchsanweisung beschrieben, die in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen dem Produkt beigefügt wird.
  3. Der Webshop weist die Bruttopreise der Produkte in ungarischen Forint aus. Der Kaufpreis ist der neben dem Produkt angegebene Betrag und enthält die allgemeine Umsatzsteuer in Höhe von 27 %.
  4. Der Dienstleister gibt im Rahmen des Bestellvorgangs vor der endgültigen Abgabe der Bestellung den zu zahlenden Gesamtbetrag – einschließlich Produktpreis, Versandkosten und sämtlicher weiterer Zusatzkosten – klar und eindeutig an. Kann der Betrag einzelner Kosten im Voraus nicht genau berechnet werden, weist der Dienstleister ausdrücklich auf diesen Umstand sowie auf die Art der Kostenberechnung hin.
  5. Der Dienstleister verwendet keine voreingestellten Optionen (vorab angekreuzte Felder), deren Annahme für den Käufer zusätzliche Kosten verursachen würde. Alle Dienstleistungen oder Produkte, die für die Erfüllung des Hauptvertrags nicht erforderlich sind und gegen gesondertes Entgelt angeboten werden, werden nur aufgrund einer ausdrücklichen und bewussten Entscheidung des Käufers in den Warenkorb gelegt. Zahlt der Käufer für eine nicht ausdrücklich gewählte Zusatzleistung, ist er zur Rückerstattung des gesamten Betrags berechtigt.
  6. Weist der Dienstleister im Webshop bei einem Produkt einen fehlerhaften Preis aus – als fehlerhafter Preis gilt insbesondere ein Preis, der erheblich vom allgemein bekannten oder geschätzten Marktpreis abweicht, ein aufgrund eines offensichtlichen Systemfehlers angezeigter Preis von 0 HUF oder 1 HUF oder ein Preis mit offensichtlichem Rechenfehler –, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, das Produkt zu diesem fehlerhaften Preis zu verkaufen. Hat der Käufer die Bestellung zu einem fehlerhaften Preis abgeschlossen, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, diese anzunehmen, ist jedoch berechtigt, dem Käufer das Produkt zum tatsächlichen Preis zum Kauf anzubieten; der Käufer kann frei entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt.
  7. Der Dienstleister stellt eine elektronische Rechnung aus.
 

III. Vertragsgemäße Leistung und Vertragsmäßigkeit

Die in diesem Kapitel enthaltenen Bestimmungen sind anzuwenden, wenn der Käufer als Verbraucher gilt, d. h. als eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit liegen.

1. Allgemeine Anforderungen an die vertragsgemäße Leistung

Der Dienstleister verpflichtet sich, dass die vom Käufer erworbenen Produkte und Dienstleistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Eine vertragsgemäße Leistung liegt vor, wenn das Produkt über alle im Vertrag festgelegten Eigenschaften verfügt und den berechtigten Erwartungen entspricht, die an Produkte derselben Art üblicherweise gestellt werden.

2. Grundlegende Konformitätskriterien

Das Produkt muss der im Vertrag festgelegten Beschreibung, Menge, Qualität und Art entsprechen. Darüber hinaus muss es über die im Vertrag oder in der Produktbeschreibung angegebene Funktionalität verfügen und für den Zweck geeignet sein, den der Käufer dem Dienstleister beim Kauf mitgeteilt hat und den der Dienstleister akzeptiert hat.

3. Erfüllung der üblichen Erwartungen

Das Produkt muss außerdem den üblichen Erwartungen entsprechen, die an Waren derselben Art gestellt werden. Dazu gehört, dass das Produkt über die vernünftigerweise zu erwartenden quantitativen, qualitativen und leistungsbezogenen Eigenschaften verfügt, einschließlich Funktionalität, Kompatibilität, Zugänglichkeit und Sicherheit. Hierzu zählen auch öffentliche Aussagen des Dienstleisters oder seiner Lieferanten, insbesondere in Werbung, Produktbeschreibungen oder auf Etiketten.

4. Zubehör und Dokumentation

Das gelieferte Produkt muss sämtliches im Vertrag vorgesehenes Zubehör sowie alle Gebrauchsanleitungen enthalten, einschließlich der für die Inbetriebnahme erforderlichen Hinweise. Das Produkt muss in einer geeigneten Verpackung geliefert werden, die einen unbeschädigten Transport gewährleistet.

5. Besondere Vorschriften für Produkte mit digitalen Elementen

5.1. Aktualisierungspflichten

Erwirbt der Käufer ein Produkt mit digitalen Elementen (z. B. Smartphone, Smart-TV oder vernetztes Haushaltsgerät), ist der Dienstleister verpflichtet, den Käufer über alle verfügbaren Aktualisierungen zu informieren, die für die ordnungsgemäße Funktion des Produkts erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsupdates. Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass der Käufer diese Aktualisierungen auch erhält.

5.2. Dauer der Bereitstellung von Aktualisierungen

Bei einmaligen digitalen Dienstleistungen stellt der Dienstleister die Aktualisierungen für einen Zeitraum bereit, der unter Berücksichtigung der Art und des Zwecks des Produkts sowie der Art des Vertrags vernünftigerweise zu erwarten ist. Bei fortlaufenden digitalen Dienstleistungen ist der Dienstleister – sofern die Vertragslaufzeit zwei Jahre nicht überschreitet – verpflichtet, die erforderlichen Aktualisierungen innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung bereitzustellen.

5.3. Pflichten des Käufers in Bezug auf Aktualisierungen

Installiert der Käufer die vom Dienstleister bereitgestellten Aktualisierungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so haftet der Dienstleister nicht für Mängel, die auf das Unterlassen der Aktualisierung zurückzuführen sind. Dies gilt jedoch nur, wenn der Dienstleister den Käufer zuvor ordnungsgemäß über die Bedeutung der Aktualisierung sowie über die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und das Unterlassen nicht auf unzureichende Anleitungen des Dienstleisters zurückzuführen ist.

6. Digitale Inhalte und Dienstleistungen

6.1. Anforderungen an die Leistungserbringung

Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte ist der Dienstleister verpflichtet, dem Käufer den Zugang zu den digitalen Inhalten unverzüglich nach Vertragsabschluss und ohne unangemessene Verzögerung zu ermöglichen, und zwar in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellsten verfügbaren Version. Die Leistung gilt als erbracht, wenn der digitale Inhalt oder die zur Nutzung erforderliche Zugriffsmöglichkeit dem Käufer oder dem von ihm benannten Endgerät zur Verfügung gestellt wird.

7. Aufrechterhaltung fortlaufender Dienstleistungen

Richtet sich der Vertrag auf eine fortlaufende digitale Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum, ist der Dienstleister verpflichtet, die vertragsgemäße Funktion während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

8. Pflichten zur Inbetriebnahme

Verantwortung des Dienstleisters

Hat der Dienstleister die Inbetriebnahme des Produkts übernommen, gilt die Leistung erst dann als vollständig erbracht, wenn auch die Inbetriebnahme ordnungsgemäß erfolgt ist. Beruht ein Mangel auf einer unsachgemäßen Inbetriebnahme, die vom Dienstleister oder von einer in dessen Verantwortung handelnden Person vorgenommen wurde, haftet der Dienstleister für die mangelhafte Leistung.

Verantwortung des Käufers

Hat der Käufer die Inbetriebnahme selbst vorzunehmen und ist der Mangel auf eine unvollständige oder fehlerhafte Anleitung des Dienstleisters zurückzuführen, haftet der Dienstleister ebenfalls für die mangelhafte Leistung. Der Dienstleister legt daher besonderen Wert darauf, zu jedem Produkt eine ausführliche und verständliche Inbetriebnahmeanleitung bereitzustellen.

9. Mitwirkungspflichten

Überprüfung der digitalen Umgebung

Bei digitalen Dienstleistungen ist der Käufer verpflichtet, mit dem Dienstleister zusammenzuarbeiten, damit dieser überprüfen kann, ob der Mangel tatsächlich aus der digitalen Umgebung des Käufers resultiert. Der Dienstleister führt diese Überprüfung mithilfe der von ihm bereitgestellten technischen Möglichkeiten und mit möglichst geringem Eingriff durch.

Folgen der unterlassenen Mitwirkung

Kommt der Käufer dieser Mitwirkungspflicht trotz vorheriger klarer und eindeutiger Information durch den Dienstleister nicht nach, trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass ein innerhalb eines Jahres nach der Leistungserbringung festgestellter Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestanden hat.

10. Ausnahmen von den Konformitätsanforderungen

Vorab akzeptierte Abweichungen

Der Dienstleister betrachtet eine Leistung nicht als mangelhaft, wenn der Käufer vor dem Kauf ausdrücklich darüber informiert wurde, dass bestimmte Eigenschaften des Produkts von den üblichen Merkmalen abweichen, und der Käufer diese Abweichungen bei Vertragsabschluss ausdrücklich akzeptiert hat.

Kompatibilität der digitalen Umgebung

Bei digitalen Dienstleistungen haftet der Dienstleister nicht für Mängel, wenn er nachweisen kann, dass die digitale Umgebung des Käufers nicht den technischen Anforderungen der Dienstleistung entsprach und der Käufer hierüber vor Vertragsabschluss klar und verständlich informiert wurde.

IV. Beschwerdemanagement und Kundendienst bei Verbraucherbeschwerden

Die Bestimmungen dieses Kapitels finden Anwendung, wenn der Käufer als Verbraucher gilt, d. h. als eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit liegen.

Name und Sitz des Dienstleisters sind im ersten Teil der AGB angegeben. Der Käufer kann seine Beschwerde sowohl mündlich als auch schriftlich beim Dienstleister einreichen.

Kontaktdaten des Dienstleisters für das Beschwerdemanagement:

Postanschrift: Ungarn, 7634 Pécs, Mária dűlő 48
E-Mail-Adresse: apecsikertesz@gmail.com
Telefonischer Kundendienst: +36 70 391 4253
Persönlich: Ungarn, 7634 Pécs, Mária dűlő 48

1. Behandlung mündlicher Beschwerden

Unverzügliche Prüfung

Der Dienstleister prüft mündlich vorgebrachte Beschwerden unverzüglich und bemüht sich, diese gegebenenfalls sofort zu beheben. Ist der Käufer mit der Behandlung der Beschwerde nicht einverstanden oder ist eine sofortige Prüfung nicht möglich, nimmt der Dienstleister unverzüglich ein Protokoll über die Beschwerde und seine hierzu vertretene Stellungnahme auf.

Aufnahme eines Protokolls

Das Protokoll über die Beschwerde enthält den Namen und die Wohnanschrift oder die E-Mail-Adresse des Käufers, Ort, Zeitpunkt und Art der Beschwerdeeinreichung, eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde sowie ein Verzeichnis der vom Käufer vorgelegten Unterlagen. Bei persönlich vorgebrachten mündlichen Beschwerden wird dem Käufer vor Ort eine Kopie des Protokolls ausgehändigt.

Telefonische Beschwerdebehandlung

Mündliche Beschwerden, die telefonisch oder über einen anderen elektronischen Kommunikationsdienst übermittelt werden, versieht der Dienstleister mit einer individuellen Identifikationsnummer.

Eine Kopie des Beschwerdeprotokolls wird dem Käufer spätestens gleichzeitig mit der inhaltlichen Antwort übermittelt.

Der Dienstleister fertigt im Rahmen der telefonischen Beschwerdebehandlung eine Tonaufzeichnung an, die fünf Jahre lang aufbewahrt wird.

Auf Verlangen des Käufers stellt der Dienstleister die Tonaufzeichnung kostenlos zur Verfügung, ermöglicht deren Anhörung im Kundendienst oder übersendet auf Wunsch eine Kopie auf elektronischem Weg. Der Antrag auf Zugang zur Tonaufzeichnung wird vom Dienstleister innerhalb von 30 Tagen ab Kenntniserlangung erfüllt.

2. Behandlung schriftlicher Beschwerden

Antwortfrist

Der Dienstleister beantwortet schriftliche Beschwerden des Käufers innerhalb von 30 Tagen nach deren Eingang schriftlich, inhaltlich und in nachweisbarer Form. Wird die Beschwerde abgelehnt, ist der Dienstleister verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen.

Gibt der Käufer seinen Namen und seine Wohnanschrift oder E-Mail-Adresse nicht an, unterlässt er eine ausreichende Beschreibung der Beschwerde oder legt er die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen, Dokumente oder sonstigen Beweismittel nicht vor, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Beschwerde zu beantworten.

Beschwerden, die über eine vom Dienstleister bereitgestellte elektronische Oberfläche oder ein Formular eingereicht werden, bestätigt der Dienstleister unverzüglich per E-Mail an die vom Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse.

Aufbewahrung der Dokumentation

Das Protokoll über die Beschwerde, die schriftliche Beschwerde sowie eine Kopie der hierzu ergangenen inhaltlichen Antwort werden vom Dienstleister drei Jahre lang aufbewahrt und den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorgelegt.

3. Rechtsbehelfe

Lehnt der Dienstleister die Beschwerde ab, informiert er den Käufer schriftlich darüber, bei welcher Behörde oder Schlichtungsstelle er ein Verfahren einleiten kann. Die Information enthält den Sitz, die telefonische und elektronische Erreichbarkeit sowie die Postanschrift der zuständigen Behörde und der nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Schlichtungsstelle.

Kontaktdaten der Schlichtungsstellen:
bekeltetes.hu/udvozlo

Kontaktdaten der Verbraucherschutzbehörde:
fogyasztovedelem.kormany…/fogyasztovedelmi_hatosag

3.1. Einleitung eines Schlichtungsverfahrens

Der Dienstleister arbeitet bei der Bearbeitung von Beschwerden und der Information der Verbraucher mit Verbraucherverbänden sowie mit den Verbraucherschutzbehörden zusammen.

Der Dienstleister informiert den Käufer darüber, dass er bei der für seinen Sitz zuständigen Schlichtungsstelle oder – mit Wirkung für alle Schlichtungsstellen – bei der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) eine allgemeine, schriftliche und bis auf Widerruf gültige Unterwerfungserklärung abgegeben hat.

Der Dienstleister weist darauf hin, dass sich neben Verbrauchern auch Organisationen nach besonderem Gesetz (z. B. zivilrechtliche Organisationen, kirchliche Rechtspersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften) sowie Verbraucher mit Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat an eine Schlichtungsstelle wenden können. Ebenso berechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat, sofern sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Union ausschließlich zum Zwecke der Endnutzung erwerben oder dies beabsichtigen.

3.2. Verfahren vor der Verbraucherschutzbehörde

Vor der Einleitung eines Verfahrens bei der Verbraucherschutzbehörde ist der Käufer verpflichtet, zunächst zu versuchen, die Streitigkeit direkt mit dem Dienstleister zu klären.

Der Käufer kann ein Verfahren bei der Verbraucherschutzbehörde einleiten, wenn der Dienstleister gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften verstoßen hat, insbesondere gegen Regelungen über Vertrieb, Dienstleistungserbringung, Beschwerdemanagement, Kundendienst, Produktqualität, Zusammensetzung, Verpackung, Preisgestaltung, Gewährleistungs- und Garantieabwicklung sowie Verbraucherinformation.

Der Antrag an die Verbraucherschutzbehörde muss enthalten:

– den Namen und die Anschrift des Dienstleisters,
– den Ort der beanstandeten Handlung,
– eine kurze Beschreibung des Antragsgegenstands unter Beifügung der verfügbaren Unterlagen, insbesondere der Antwort des Dienstleisters auf die Beschwerde, des Protokolls über die mündliche Beschwerde sowie bei postalischer oder elektronischer Einreichung den Nachweis über die Absendung.

Ein Verfahren der Verbraucherschutzbehörde kann nach Ablauf von drei Jahren ab Eintritt der Rechtsverletzung nicht mehr eingeleitet werden. Bei fortdauernden Rechtsverstößen beginnt die Frist mit deren Beendigung.

Im Verfahren der Verbraucherschutzbehörde stehen auch den Verbraucherverbänden im Rahmen des Schutzes der von ihnen vertretenen Verbraucherinteressen die Rechte eines Beteiligten zu.

Stellt die Verbraucherschutzbehörde einen Verstoß fest, kann sie unter anderem die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands anordnen, die Fortsetzung des rechtswidrigen Verhaltens untersagen, den Dienstleister unter Fristsetzung zur Behebung der festgestellten Mängel verpflichten oder eine Verbraucherschutzgeldbuße verhängen.

4. Verfahren bei wiederholten Beschwerden

Reicht der Käufer erneut eine Beschwerde ein, die inhaltlich mit einer bereits zuvor inhaltlich beantworteten Beschwerde übereinstimmt und keine neuen Informationen enthält, kann der Dienstleister von einer erneuten Prüfung absehen. Ebenso kann der Dienstleister auf die Prüfung von Beschwerden verzichten, die von nicht identifizierbaren Personen eingereicht wurden.

5. Erfüllung der Schriftform

Der Dienstleister kann seinen schriftlichen Verpflichtungen im Rahmen des Beschwerdemanagements per Brief, Telefax oder auf elektronischem Weg nachkommen, sofern das verwendete Medium die dauerhafte Speicherung der Daten sowie deren unveränderte Wiedergabe ermöglicht.

V. Sonstige Bestimmungen und Hinweise

1. Hinweise des Dienstleisters

Der Dienstleister informiert den Käufer darüber, dass

a. die jährliche Verfügbarkeit der die Datenverarbeitung sicherstellenden Server mehr als 99,9 % beträgt. Zum Schutz der Daten werden regelmäßige Sicherungskopien erstellt, sodass im Falle eines Datenverlustes der ursprüngliche Inhalt wiederhergestellt werden kann,

b. die gespeicherten Informationen in MSSQL- und MySQL-Datenbanken abgelegt werden. Sensible Daten sind durch starke Verschlüsselung geschützt, wobei hardwarebasierte, im Prozessor integrierte Verschlüsselungslösungen eingesetzt werden.

2. Bewertungssystem im Webshop

Der Dienstleister informiert den Käufer darüber, dass auf der Website des Webshops das Bewertungssystem von Sellvio betrieben wird.

a. Das Bewertungssystem bewertet nicht einzelne Produkte, sondern den Betrieb des Webshops insgesamt und basiert ausschließlich auf den Meinungen tatsächlicher Käufer.

b. Im Rahmen der Abgabe von Bewertungen werden die folgenden technischen Sicherheitsmaßnahmen angewendet:

i. Die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewertung wird ausschließlich nach dem Kauf aktiviert. Das System arbeitet unabhängig vom Webshop, und die Bewertungen werden von Sellvio (ErdSoft Kft., Handelsregisternummer: 06-09-030198, Sitz: 6720 Szeged, Kígyó utca 4.) gespeichert.

ii. Eine Bewertung kann ausschließlich nach dem Kauf und auf Grundlage einer Einladung erfolgen, die an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versendet wird.

iii. Es wird darauf hingewiesen, dass weder Bewertungen noch Meinungen gelöscht werden können. Sowohl positive als auch negative Rückmeldungen werden veröffentlicht, wodurch das System ein authentisches Bild über die Funktionsweise des Webshops vermittelt.

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